Jagdgenossenschaft – Rehkitzrettung einfach gemacht

Nach dem Grund- und dem Tierschutzgesetz darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden und Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstoß gegen eines der aufgeführten Gesetze kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Daraus ergibt sich für Landwirte die Pflicht beim Mähen ihrer Wiesen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um beispielsweise ein Vermähen von Rehkitzen zu verhindern. In unserer Region gibt es zwei Anlaufstellen, die mit Drohnenflügen für die notwendige Vorsorge gewährleisten. Zum einen ist das die Wildtierrettung Bad Waldsee e.V., zum anderen Alexander Dreher in Truilz.

Der Kontakt zur Wildtierrettung Bad Waldsee erfolgt über https://wildtierrettung-bw.de
oder 0152 3728 8889. Herr Dreher ist über 0152 5813 1857 zu erreichen.

Einfach ein, zwei Tage vor der Mand dort anrufen und mit beiden das weitere Vorgehen besprechen.

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