Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres (2026) das 6. Lebensjahr vollendet haben (Pflichtkinder) und Kinder, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. Juni des Folgejahres (2027) das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschult werden (Kannkinder), wenn die Eltern es wünschen.
Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht noch nicht schulfähig sind, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Hier ist bei der Anmeldung ein besonderer Antrag erforderlich.
Zum Schuljahr 2025/2026 zurückgestellte Kinder müssen neu angemeldet werden.
Für die Anmeldung der Schulanfänger ist folgender Termin festgelegt: Di., 24. Februar, ab 14 Uhr, im Rektorat/OG in Ziegelbach.
Wir freuen uns auf unsere neuen Schulanfänger.
gez. Y. Schudeja, Schulleiterin.