Zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden die Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 geboren sind.
Zusätzlich können auch Kinder aufgenommen werden, die zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind, sofern sie von den Erziehungsberechtigten in der Schule angemeldet werden.
Auf Antrag können auch Schüler aufgenommen werden, die noch nicht schulpflichtig sind, wenn sie die geistige und körperliche Reife besitzen (§ 74(1) Schulgesetz).
Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht noch nicht schulfähig sind, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Auch hier ist bei der Anmeldung ein besonderer Antrag erforderlich.
Kinder, die vorzeitig eingeschult oder zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet, sich auf Verlangen einer Schuleignungsprüfung zu unterziehen (§74(3) Schulgesetz).
Zum Schuljahr 2022/2023 zurückgestellte Kinder müssen neu angemeldet werden.
Für die Anmeldung der Schulanfänger ist folgender Termin festgelegt: Di., 14. Februar, ab 14 Uhr, im Sekretariat/OG in Ziegelbach.
Wir freuen uns auf unsere neuen Schulanfänger.
gez. Y. Schudeja, Schulleiterin.