Im Jahr 2021 wird wieder die Jagdpacht ausgezahlt. Nach § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Ziegelbach erfolgt die Auszahlung nur auf schriftlichen Antrag. Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht bis spätestens 09.10.2021 beim Kassier, Martin Häfele, Beutels 1 eingereicht wurde. Antragsformulare werden bei der Generalversammlung ausgegeben. Sie sind auch auf dem Rathaus in Ziegelbach ab 31.08.2021 erhältlich. Ein PDF-Dokument kann auch hier runtergeladen werden.
Die Jagdpacht kann nur ausgezahlt werden, wenn Besitzänderungen mitgeteilt werden.