Einladung an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ziegelbach, unsern zuständigen Förster und unsere Jäger zur Hauptversammlung am Di., 02. April, um 20 Uhr im Gasthaus Adler in Ziegelbach. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ziegelbach gelegenen Grundstücke auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Nach § 11 der Satzung sind Besitzänderungen unverzüglich dem Jagdvorstand durch den Käufer und Verkäufer mitzuteilen. Als Nachweis dient ein Katasterauszug oder der Kaufvertrag mit Flächenangabe.