Auszahlung der Jagdpacht von der Jagdgenossenschaft Ziegelbach

Im Jahr 2024 wird wieder die Jagdpacht ausgezahlt. Nach § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Ziegelbach erfolgt die Auszahlung nur auf schriftlichen Antrag. Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht bis spätestens 21. Juni beim Kassier, Martin Häfele, Beutels 1, eingereicht wurde. Antragsformulare werden bei der Generalversammlung ausgegeben. Sie sind auch auf dem Rathaus in Ziegelbach oder im Gasthaus Rose in Ziegelbach erhältlich. Ein PDF-Dokument kann auch unter www.ziegelbach.de runtergeladen werden. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ziegelbach gelegenen Grundstücke auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Nach § 11 der Satzung sind Besitzänderungen unverzüglich dem Jagdvorstand durch den Käufer und Verkäufer mitzuteilen. Als Nachweis dient ein Katasterauszug, Kaufvertrag mit Flächenangabe oder Flurstückverzeichnis des gemeinsamen Antrages beim Landwirtschaftsamt. Die Jagdpacht kann nur ausgezahlt werden, wenn Besitzänderungen mitgeteilt werden.

Kommentar hinterlassen