Veröffentlichungen für das Mitteilungsblatt Nr. 12/2022 vom 8. Juni müssen bis spätestens Mi., 1. Juni um 10 Uhr bei der Ortsverwaltung eingegangen sein.
Später eingegangene Anzeigen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, das der Redaktionsschluss aufgrund des Feiertags vorverlegt wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis!