Wählbar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag wahlberechtigter und volljähriger Bürger der Ortschaft Ziegelbach ist. Für die nächsten 5 Jahre setzt sich der Ortschaftsrat aus 8 Personen zusammen. Deshalb können auch bis zu 8 Namen auf den Stimmzettel eingetragen werden. Dabei muss eindeutig erkennbar sein, welche Person gemeint ist, z. B. Geburtsjahr, sen. oder jun. usw.
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten Sie mit den Wahlunterlagen für die Wahl der Ziegelbacher Ortschaftsräte einen „leeren Stimmzettel“. Diesen können Sie zu Hause schon in aller Ruhe ausfüllen.
Nutzen Sie durch Ihre Wahl das Recht zur Mitbestimmung zum Wohle unserer Ortschaft Ziegelbach.